© Georg Meurer 19.12. 2021 City-Fahrschule-Meurer@t-online.de
Klasse C1
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des
50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute
ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber
nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg)