© Georg Meurer 19.12. 2021 City-Fahrschule-Meurer@t-online.de
Klasse D1E
Beinhaltet BE,C1E (sofern Klasse C1 vorhanden)
nur mit Klasse D1
ab 21 Jahre
Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches
Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein
augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie
bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der
Ersterteilung verfahren.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und
einem Anhäger über 750 kg zulässige Gesamtmasse der
Kombination darf 12.000 kg und die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
Zugfahrzeuges nicht übersteigen.